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Alltagsintegrierte Sprachförderung

Studiendauer: 1 Semester
Umfang: 6 ECTS-AP
Start: Wintersemester 2024/25
Hochschullehrgangsleitung: Mag. Lydia Schmid

Informationen über Anmeldemodalitäten sind direkt in den elementarpädagogischen Einrichtungen erhältlich.

Der Hochschullehrgang (HLG) „Alltagsintegrierte Sprachförderung“ zielt auf eine systematische und gezielte Gestaltung und Förderung von Sprachentwicklungsprozessen von Kindern in elementaren Bildungseinrichtungen ab. Darunter werden Maßnahmen verstanden, die eine universelle bzw. primär präventive Funktion haben, alle Kinder ansprechen und auf einer an den individuellen Sprachstand der Kinder angepassten bewussten sprachanregenden Interaktionsgestaltung beruhen.

Auf der Basis sprachwissenschaftlicher, entwicklungspsychologischer und elementar-pädagogischer Erkenntnisse erwerben die Studierenden die Kompetenz und ein praxisorientiertes Wissen, die sie befähigen, gezielte sprachliche Förderung quer durch den Bildungsalltag zu gestalten. Zentraler Schwerpunkt des Hochschullehrgangs ist die Professionsentwicklung, in der das (Sprach-)Handeln der Studierenden unter Nutzung entsprechender Instrumente und Verfahren reflektiert und gestaltet werden soll mit dem Ziel sprach- und entwicklungsförderliche Interaktionsangebote zu entwickeln.

Um eine prozessorientierte Qualifizierung und den Transfer in die Praxis zu gewährleisten, wird eine Begleitung in Form eines Coachings angeboten.

Der Bedarf ergibt sich aus zahlreichen wissenschaftstheoretischen Befunden über die Bedeutung der Sprachkompetenz für eine gelungene Bildungsbiographie von Kindern. Demzufolge kann Sprachförderung als zentrale Aufgabe in zukunftsorientierten Bildungsinstitutionen gesehen werden. Die Förderung der Sprachkompetenz wird auch in den Grundlagendokumenten für die Elementarpädagogik klar hervorgehoben (BildungsRahmenPlan 2009, Handbücher Charlotte- Bühler-Institut).

Alltagsintegrierte Sprachfördermaßnahmen erfahren gegenwärtig ein hohes Interesse, zu denen es erste Evaluationsstudien gibt. Die bislang gewonnenen Befunde bestätigen die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen und zeigen, dass Kinder von solch einer Förderung profitieren können.

Eine durchgängige und alltagsintegrierte Sprachbildung wird als Teil des Bildungsauftrags von elementaren Bildungsinstitutionen formuliert. Sie richtet sich an alle Kinder, unabhängig von ihrer Sprachkompetenz und Herkunft, etc., da diese Sprachförderung eine primär präventive Funktion hat.

Nach dem Erlass, der die Erweiterung der Zielgruppe für den Hochschullehrgang „Frühe sprachliche Förderung“ (6 ECTS-AP) betrifft, wird die Zielgruppe um „qualifizierte Personen, die in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung tätig sind“, erweitert.

Der Hochschullehrgang weist bei 6 ECTS-AP eine Studiendauer von einem Semester auf, die Höchststudiendauer beträgt zwei Semester.

Der Hochschullehrgang richtet sich an ausgebildete Elementarpädagog_innen. Die Zulassungs-voraussetzungen umfassen die Reife- und Befähigungsprüfung und die Absolvierung des Hochschullehrgangs „Frühe sprachliche Förderung“ im Ausmaß von 6 ECTS-AP. Außerdem setzt die Zulassung zum Hochschullehrgang nach § 52f (2) HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis voraus. 

Nach dem Erlass, der die Erweiterung der Zielgruppe für den Hochschullehrgang „Frühe sprachliche Förderung“ (6 ECTS-AP) betrifft, wird die Zielgruppe um „qualifizierte Personen, die in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung tätig sind“, erweitert.