Anerkennung eines vergleichbaren Lehramtsstudiums im EU-Ausland (EU-Anerkennung)
EU-Anerkennung
Für Personen mit einem vergleichbaren Lehramtsstudium innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz gilt folgendes:
Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen.
Falls Sie sich in Österreich aufhalten und Ihre mindestens dreijährige Lehramtsausbildung in einem der folgenden Staaten abgeschlossen haben, ist Ihr Zeugnis von der inländischen Dienstbehörde, die für die Anstellung im Schuldienst zuständig ist, auf Gleichwertigkeit und eventuelle Angleichungsmaßnahmen (z.B. österreichisches Schulrecht) zu prüfen:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zypern
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die zuständige Dienstbehörde (Bildungsdirektion für Burgenland; office(at)bildung-bgld.gv.at).
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Anerkennung/Nostrifizierung.html
Für Anerkennungen außerhalb der EU siehe Nostrifizierung.