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Erweiterungsstudium Sekundarstufe

Zulassung zu Erweiterungsstudien für Lehramtsstudien
ab WS 2019/20
Erweiterungsstudium zur Erweiterung eines Bachelorstudiums LA SekAB um ein Unterrichtsfach/eine Spezialisierung:
Folgende Personen können zugelassen werden:

  • Personen, die ein mindestens 8-semestriges in- oder ausländisches Lehramtsstudium abgeschlossen haben oder zu einem solchen Studium zugelassen sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Personen, die zum Bachelorstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule zugelassen sind

  • Personen, die ein Bachelorstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule abgeschlossen haben

  • Personen, die zu einem Diplomstudium Lehramt an einer österreichischen Universität zugelassen sind

  • Personen, die ein Diplomstudium Lehramt an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben

Erweiterungsstudium zur Erweiterung eines Masterstudiums LA SekAB um ein Unterrichtsfach/eine Spezialisierung:
Folgende Personen können zugelassen werden:

  • Personen, die zum Masterstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität zugelassen sind

  • Personen, die ein Masterstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule abgeschlossen haben

  • Personen, die ein Diplomstudium Lehramt an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben

Da sichergestellt sein muss, dass Personen die ein Erweiterungsstudium auf Masterebene beginnen im betreffenden UF/Spezialisierung über die notwendigen Vorkenntnisse verfügen, ist eine Zulassung nur möglich, wenn im UF oder in der Spezialisierung, die als Erweiterungsstudium inskribiert wird, ein Bachelorstudium für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) oder ein Erweiterungsstudium zur Erweiterung eines Bachelorstudiums SekAB oder ein sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt an einer Pädagogischen Hochschule in Verbindung mit einem Erweiterungsstudium gem. § 54c UG oder § 38d HG abgeschlossen wurde. Die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen sind in den jeweiligen Modulbeschreibungen der Unterrichtsfächer in der Tabelle mit „EWS“ gekennzeichnet.
Grundsätzlich können auch AbsolventInnen bzw. Studierende eines ausländischen Master- oder Diplomstudiums Lehramt zum Erweiterungsstudium zur Erweiterung eines Masterstudiums zugelassen werden. Aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Lehramtsausbildung in den einzelnen Ländern ist hier aber eine Einzelfallprüfung notwendig.

Aufnahmeverfahren:
Personen, die zu einem Erweiterungsstudium zur Erweiterung eines Lehramtsstudiums um ein Unterrichtsfach/eine Spezialisierung zugelassen werden möchten, sind vom allgemeinen Aufnahmeverfahren ausgenommen, unterrichtsfachspezifische Aufnahme- und Zulassungsvoraussetzungen (künstlerische und fachliche Eignung, Reihungsverfahren, UBVO-Zusatzprüfungen vor der Zulassung) müssen aber absolviert bzw. nachgewiesen werden. 

Ulrike Huber

  • Sekretariat - Institut für Ausbildung und Praktische Studien

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